Sie sind mit Drogen (unter anderem im Straßenverkehr) aufgefallen, dann stellt die
Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24a StVG) führen wird? Ist zu erwarten,
dass der Untersuchte auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu
§ 24a StVG) konsumiert? Liegen psychofunktionale Beeinträchtigungen vor, die das sichere
Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?
in der beratung:
- wir analysieren gemeinsam Ihre bisherige Geschichte und die Problematik
- wir helfen Ihnen nachvollziehbare Angaben über Ihren Konsum zu machen
- wir fördern Sie dabei den Weg der Veränderung einzuschlagen
- wir unterstützen Sie bei der Erbringung von Abstinenznachweisen
- wir erarbeiten mit Ihnen Strategien um Rückfälle zu vermeiden