Sie sind mit Drogen (unter anderem im Straßenverkehr) aufgefallen, dann stellt die

Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24a StVG) führen wird? Ist zu erwarten,
dass der Untersuchte auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu
§ 24a StVG) konsumiert? Liegen psychofunktionale Beeinträchtigungen vor, die das sichere
Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

 

in der beratung:

  • wir analysieren gemeinsam Ihre bisherige Geschichte und die Problematik
  • wir helfen Ihnen nachvollziehbare Angaben über Ihren Konsum zu machen
  • wir fördern Sie dabei den Weg der Veränderung einzuschlagen
  • wir unterstützen Sie bei der Erbringung von Abstinenznachweisen
  • wir erarbeiten mit Ihnen Strategien um Rückfälle zu vermeiden