Sie sind (oft) zu schnell, über eine rote Ampel und/oder ohne gültige Fahrerlaubnis
gefahren, das Fahrzeug war nicht versichert, die Betriebserlaubnis erloschen oder Sie
haben sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, usw., dann stellt die
Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche
und 
gegen allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird?

 

in der beratung:

  • wir helfen Ihnen dabei sich mit dem Geschehenen auseinanderzusetzen
  • wir fördern Sie dabei den Weg der Veränderung einzuschlagen
  • wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Methoden zur Einhaltung gesetzlicher
    Bestimmungen aus
  • wir erreichen eine Neubewertung der Risiken und der Konsequenzen des Verhaltens