Bei uns können Sie anerkannte Alkohol- und Drogenabstinenznachweise erbringen.
(Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008)
wann müssen sie abstinenznachweise erbringen?
- Bei diagnostizierter Alkoholabhängigkeit, bei Alkoholmissbrauch oder wenn Sie nicht
dauerhaft in der Lage sind, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. - Bei diagnostizierter Drogenabhängigkeit, bei Drogenmissbrauch und
bei Drogengefährdung.
wie können sie eine abstinenz nachweisen?
Haaranalyse
Die einfachste Methode einen Abstinenznachweis zu erbringen ist die Haaranalyse.
Diese kommt aber nur in Frage, wenn Ihre Haare chemisch unbehandelt sind
(d.h. nicht gefärbt, gebleicht o.ä.) und Sie über eine ausreichende Haarlänge und
Haarmenge verfügen.
Vorteile von Haaranalysen:
- der Entnahmezeitpunkt kann frei gewählt werden
- Abstinenznachweis rückwirkend möglich
- zeitsparend
- sicherste Methode
- kostengünstig bei Drogenauffälligkeiten, da bei bestimmter Haarlänge nur eine
Entnahme notwendig ist
Urinanalyse
Sie haben die Möglichkeit Ihre Alkohol- bzw. Drogenabstinenz auch mit Hilfe der Urinanalyse
nachzuweisen,
- dabei werden sie kurzfristig und unvorhergesehen einbestellt (24 Stunden vorher)
- Abwesenheitszeiten (z.B. Urlaub, Geschäftsreise) müssen frühzeitig mitgeteilt
werden und dürfen einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten - bei jeder Einbestellung wird eine Identitätskontrolle durchgeführt
- die Urinabgabe erfolgt unter Sichtkontrolle
- damit die Urinprobe verwertbar bleibt, muss die Flüssigkeitsaufnahme am Tag der
Urinabgabe und am Vortag gering bleiben und harntreibenden Getränke (z.B. Kaffee,
Tee, Cola) vermieden werden, da ansonsten der Urin zu stark verdünnt wird - Medikamenteinnahme während des Alkoholkontrollprogramms muss durch ein
ärztliches Attest dokumentiert werden. - Die Einnahme von Medikamenten, die Alkohol enthalten, ist zu meiden
- alkoholhaltige Mundpflegemittel, sowie Lebensmittel und Süßigkeiten, alkoholfreies
Bier (auch Sekt/Wein) und mohnhaltige Nahrungsmittel müssen ausgeschlossen werden - Orte, an denen Rauschmittel konsumiert und von Ihnen unbeabsichtigt, z.B. durch
das Einatmen aufgenommen werden könnten (Passivkonsum), müssen gemieden werden
Für eine positive MPU bei einer BtM-Fragestellung ist der Nachweis der Drogenabstinenz
voraussetzend. Nachgewiesen werden müssen immer (unabhängig von Ihrem früherem Konsum)
Amphetamine, Benzodiazepine, Cannabis, Cocain, Opiate und Methadon.