FAQ - Häufig gestellte Fragen

Inhalt

Fragestellung Alkohol

Sie haben mit zu viel Alkohol im Blut (mehr als 1,6 Promille) am Straßenverkehr teilgenommen oder sind mehrfach mit Alkohol aufgefallen, dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:


Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Liegen als Folge eines entsprechenden unkontrollierten Konsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?


In der Beratung


Fragestellung Drogen

Sie sind mit Drogen (unter anderem im Straßenverkehr) aufgefallen, dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:


Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24a StVG) führen wird? Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24a StVG) konsumiert? Liegen psychofunktionale Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?


In der Beratung


Fragestellung Verkehrsrecht bzw. Strafrecht

Sie sind (oft) zu schnell, über eine rote Ampel und/oder ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, das Fahrzeug war nicht versichert, die Betriebserlaubnis erloschen oder Sie haben sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, usw., dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:


Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche und gegen allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird?


In der Beratung


Mehrfache Fragestellung

Manchmal sind im Schreiben der Behörde gleichzeitig mehrere Fragen formuliert. In diesem Fall liegt eine komplexere Problematik vor.


Wenn Sie z.B. mit Alkohol/Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind und sich von einem Unfallort unerlaubt entfernt haben, dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise die Frage wie folgt:


Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss/ Einfluss von Betäubungsmitteln führen wird? Liegen als Folge eines entsprechenden unkontrollierten Konsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?


Und


Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche und gegen allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird?